Mehrwertsteuer in den Niederlanden

Veröffentlicht am 14. Juli 2023 um 10:30

Viele deutsche Unternehmer streben für die Unternehmensgründung den Eintritt in den niederländischen Markt an. Ein Grund dafür ist, dass die Steuersätze in den Niederlanden für Unternehmen niedriger sind als in Deutschland. Unabhängig davon, ob Sie eine niederländische Zweigstelle Ihres bestehenden deutschen Unternehmens eröffnen oder ein neues Unternehmen in den Niederlanden gründen möchten, gibt es eine Reihe von Regeln bei der Mehrwertsteuer, bzw. Umsatzsteuer in den Niederlanden zu beachten.

Registrierung bei der Handelskammer

Der erste Schritt für die Aufnahme der Geschäftsfähigkeit in den Niederlanden ist die Registrierung des Unternehmens in das niederländische Handelsregister (Kamer van Koophandel). Dies ist auch erforderlich, wenn Unternehmen keine Niederlassung in den Niederlanden haben, aber dort geschäftlich tätig sind. Dabei ist die Wahl der passenden Rechtsform zu beachten. Sofern Sie weitere Informationen über die verschiedenen niederländischen Rechtsformen erfahren möchten, verweisen wir auf unseren Blogartikel über die gängigsten Rechtsformen für Unternehmen in den Niederlanden.

 

Höhe des Mehrwersteuersatzes

Der erste Schritt für die Aufnahme der Geschäftsfähigkeit in den Niederlanden ist die Registrierung des Unternehmens bei der Handelskammer und die Registrierung in das niederländische Handelsregister. Dies ist auch erforderlich, wenn Unternehmen keine Niederlassung in den Niederlanden haben, aber dort geschäftlich tätig sind. Dabei ist die Wahl der passenden Rechtsform zu beachten. Sofern Sie weitere Informationen über die verschiedenen niederländischen Rechtsformen erfahren möchten, verweisen wir auf unseren Blogartikel über die gängigsten Rechtsformen für Unternehmen in den Niederlanden.

 

In den Niederlanden gelten verschiedene Mehrwersteuersätze

  • der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 21 %
  • der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 9 % und
  • der 0%-Satz

 

Der 0 %-Satz in den Niederlanden ist nicht mit steuerbefreiten Leistungen zu verwechseln. Einer der Hauptunterschiede besteht darin, dass Sie bei der Erbringung von Dienstleistungen zum 0 %-Satz das Recht auf einen Vorsteuerabzug haben. Dies ist bei steuerbefreiten Dienstleistungen nicht der Fall.

 

Einreichen un Abführen von Umsatzsteuererklärungen

Die Umsatzsteuererklärungen kann in den Niederlanden monatlich, vierteljährlich oder jährlich abgegeben werden, dies richtet sich nach Ihren individuellen Umständen. Anders als beispielsweise bei der Einkommensteuer, sind Sie für die Abführung des geschuldeten Mehrwertsteuerbetrags eigenverantwortlich.

 

Aufzeichnungen

Für eine korrekte Zahlung der Mehrwertsteuer ist es wichtig, dass die Verwaltung Ihres Unternehmens in den Niederlanden gut aufgestellt ist. Ihre Rechnung muss die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Angabe Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Angabe der Nummer Ihrer Handelskammer
  • Angabe des Ausstellungsdatums der Rechnung und des Datums der Leistungserbringung
  • Angabe einer Rechnungsnummer
  • Angabe des Mehrwertsteuerbetrags und des Mehrwertsteuersatzes
  • Angabe des Gesamtbetrags der Rechnung

 

Fragen zur Mehrwersteuer in den Niederlanden?

Wir bei deneco kennen sowohl die deutsche als auch die niederländische Gesetzgebung und sorgen dafür, dass Ihre Umsatzsteuerzahlungen optimal abgewickelt werden. Meine Kollegen und ich erläutern Ihnen dies gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch. Vereinbaren Sie direkt einen Termin. Sie können mich auch telefonisch erreichen unter +31 (0)6 54 31 72 79 oder per Mail unter s.vanbeek@deneco.eu

 

Sander van Beek

Steuerberater in den Niederlanden

Von Enschede aus berät Sander van Beek deutsche Unternehmer, die Geschäfte in den Niederlanden machen. Er führt Unternehmer durch die komplexe niederländische Steuerlandschaft und sorgt dafür, dass sie die verfügbaren Vorteile nutzen können. Suchen Sie einen Steuerberater im deutsch-niederländischen Kontext? Nehmen Sie dann Kontakt auf mit Sander van Beek.

Anmerkung unserer Steuerberater

Wir weisen darauf hin, dass dieser Artikel lediglich als Erstinformation zu einem steuerrechtlichen Thema anzusehen ist. Der Artikel kann keine persönliche Beratung ersetzen und stellt daher auch keine verbindliche Beratung für den Einzelfall dar. Der Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.