Umsatzsteuer in den Niederlanden.
"Machen Sie mit uns das Beste daraus."
Wenn ein Unternehmen auf dem niederländischen Markt geschäftlich tätig wird, muss es sich mit den geltenden rechtlichen und steuerlichen Vorschriften des Landes beschäftigen. Ein deutsches Unternehmen mit Geschäftspartnern und Geschäftsvorgängen im Nachbarland muss die geltenden Vorschriften bei der Umsatzsteuer in den Niederlanden berücksichtigen. Wir stehen Ihnen dabei als Ihr Umsatzsteuerberater mit Expertise im deutsch-niederländischen Angelegenheiten gerne zur Seite.

Was ist die niederländische Umsatzsteuer?
Bei der Umsatzsteuer (niederländisch oft als “btw” abgekürzt) handelt es sich um eine Steuer, welche auf den Umsatz des Unternehmens erhoben wird. Diese ist von der Körperschaftssteuer zu unterscheiden, welche auf den tatsächlichen Gewinn des Unternehmens erhoben wird.
Als indirekte Steuer wird der Steuersatz der niederländischen Umsatzsteuer auf den regulären Preis der Ware hinzugerechnet und stellt somit keine finanzielle Belastung für den Unternehmer dar. Da für Produktgruppen immerzu die gleichen Mehrwertsteuersätze gelten, ist die Mehrwertsteuer im nationalen Wettbewerb mit anderen Unternehmen keinen finanziellen Nachteil. Im internationalen Wettbewerb hingegen können die unterschiedlichen Steuersätze jedoch beeinflussen, wie preislich attraktiv das Produkt für den Kunden ist. Ein möglichst niedriger Umsatzsteuersatz wird somit sowohl von staatlicher als auch von wirtschaftlicher Seite angestrebt. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Blogartikel über die Mehrwertsteuer in den Niederlanden.
Umsatzsteuerberatung Niederlande
Im Rahmen der Umsatzsteuerberatung haben wir uns darauf spezialisiert, deutschen Unternehmen einen Ansprechpartner im niederländischen Umsatzsteuerrecht zu bieten. Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf den niederländischen Markt, kann erfordern, dass bereits bestehende steuerliche und rechtliche Prozesse aufgrund der tatsächlichen Unterschiede neu strukturiert werden müssen. Durch unsere Kenntnis der deutschen und niederländischen Rechtslage können wir Ihr Unternehmen dabei unterstützen, die niederländischen Vorschriften möglichst reibungslos in bereits bestehende Strukturen einzugliedern und umzusetzen. Damit sind wir Ihr Ansprechpartner für umsatzsteuerliche Angelegenheiten in den Niederlanden.
Unsere Tätigkeiten im Bereich Umsatzsteuer Niederlande-Deutschland
- Umfassende Beratung auf Deutsch zur niederländischen Umsatzsteuer
- Prüfung einer Umsatzsteuerpflicht in den Niederlanden und Deutschland
- Beantragung einer niederländischen Umsatzsteuernummer (USt.-IdNr.)
- Umsatzsteuererklärungen und weitere Compliance in den Niederlanden
- Unterstützung bei der Verwaltung einer korrekten USt.-Buchhaltung und bei den Umsatzsteuerdokumenten
- Optimierung der Umsatzsteuer / Umsatzsteuersätze
- Rückerstattung der Umsatzsteuer
- Fiskalvertretung
Umsatzsteuer Niederlande-Deutschland
In grenzüberschreitenden Steuerangelegenheiten im Rahmen von deutsch-niederländischen Geschäftsangelegenheiten kann es sich für das Unternehmen schwierig gestalten , in welchem Land das Unternehmen steuerpflichtig ist.
Im Grundsatz gilt, dass das Unternehmen lediglich in dem Land umsatzsteuerpflichtig ist, in welchem es seinen Sitz hat. Sollte das Unternehmen seinen Sitz in den Niederlanden haben, so ist trotz vermeintlicher Geschäftsvorgänge im europäischen Ausland, auch in den Niederlanden steuerpflichtig.
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Haben Sie eine Frage zur Umsatzsteuer in den Niederlanden oder wünschen Sie eine Umsatzsteuerberatung im deutsch-niederländischen Kontext? Hinterlassen Sie dann Ihren Namen und Ihre Telefonnummer oder Email-Adresse, wir nehmen so schnell wie möglich Kontakt mit Ihnen auf, um einen Termin zu vereinbaren.

deneco ist eine gemeinsame Marke der Hoge & Berghaus Steuerberatungsgesellschaft und Hendriksen Accountants en Adviseurs.