Steuersatz in den Niederlanden.

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Steuersätze unterscheiden sich von Land zu Land und werden ab und an auch angepasst. Im Folgenden möchten wir deutschen Unternehmern einen Überblick über die verschiedenen Steuerarten und dem jeweiligen Steuersatz in den Niederlanden bieten. Dabei gehen wir vor allem auf die niederländische Umsatzsteuer, die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und Grunderwerbsteuer ein.

Umsatzsteuer in den Niederlanden

Die Umsatzsteuer in den Niederlanden (USt.) ist auch als Mehrwertsteuer (MwSt.) oder Omzetbelasting (OB) bekannt. Bei der niederländischen Umsatzsteuer gibt es drei verschiedene Steuersätze:

  • Der normale Umsatzsteuersatz von 21%
  • Der gemäßigte Umsatzsteuersatz von 9%
  • Der 0%-Satz unter anderem für innergemeinschaftliche Lieferungen

Regelsteuersatz von 21%

Der niederländische Umsatzsteuersatz von 21% gilt für die meisten von Unternehmen ausgeübten Produkte und Dienstleistungen, sofern sie nicht vom Regelsteuersatz befreit sind.

 

Befreiungen vom Regelsteuersatz gelten zum Beispiel für:

  1. Vermietung oder Verkauf von Immobilien, die älter als 2 Jahre sind
  2. Bildung und Erziehung
  3. Dienstleistungen im Gesundheitswesen
  4. Sportverbände und -vereine
  5. Dienstleistungen sozial-kultureller Einrichtungen
  6. Finanzdienstleistungen und Versicherungen
  7. Kinderbetreuung
  8. Pflegedienstleistungen und Haushaltstätigkeiten
  9. Dienstleistungen von Komponisten, Autoren und Journalisten
  10. Spendensammlung

Ermäßigter Steuersatz von 9%

Der ermäßigte niederländische Umsatzsteuersatz in Höhe von 9% gilt zum Beispiel für Speisen und Getränke, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen, Arzneimittel, Bücher, Tageszeitungen und Zeitschriften. Falls Sie sich unsicher sind, ob der ermäßigte Umsatzsteuersatz auch für Ihre Produkte oder Dienstleistungen gilt, fragen Sie einfach unseren deutschsprachigen niederländischen Steuerberater Sander van Beek per E-Mail an s.vanbeek@deneco.eu oder unter +31 (0)6 54 31 72 79.

Umsatzsteuerbefreit (0%)

Im deutsch-niederländischen Kontext gilt der 0%-Umsatzsteuersatz bei B2B-Geschäftem, wenn beide Unternehmen in ihrem EU-Land umsatzsteuerlich registriert sind. Diese Umsatzsteuerbefreiung wird vor allem angewendet bei Lieferungen von Waren oder bestimmten Dienstleistungen, z.B. von einem Unternehmen mit niederländischer Umsatzsteueridentifikationsnummer zu einem Unternehmen mit deutscher USt-IdNr. In den meisten Fällen muss auf Rechnungen über Waren oder Dienstleistungen im grenzüberschreitenden B2B-Kontext also keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Sollten Sie Fragen zur Rechnungstellung oder steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen haben, stehen wir Ihnen gern zur Seite.

In den Niederlanden gilt der 0%-Umsatzsteuersatz außerdem auch bei bestimmten Leistungen im Schiffs- und Flugzeugverkehr, bzw. der Personenbeförderung.

Einkommensteuersätze in den Niederlanden

Für das Einkommen von Privatpersonen gibt es in den Niederlanden zwei unterschiedliche Steuersätze:

  • 36,93% bei einem Einkommen von bis zu 73.031,00€
  • 49,5% bei einem Einkommen ab 73.031,01€

 

Neben den niederländischen Einkommensteuersätzen ist es auch wichtig, auf das niederländische Boxensystem bei der Einkommensteuererklärung hinzuweisen. Mehr Informationen über die verschiedenen Einkommensarten, Boxen und Sozialversicherungsbeiträge finden Sie in unserem Blogartikel über Steuern in den Niederlanden 2023: Steuerpflicht und Steuerarten.

Körperschaftsteuersätze in den Niederlanden

Bei der niederländischen Körperschaftsteuer gibt es zwei verschiedene Steuersätze:

  • 19% bei einem Jahresüberschuss von bis zu 200.000,00€
  • 25,8% bei einem Jahresüberschuss von mehr als 200.000,00€

Grunderwerbsteuer in den Niederlanden

Beim Erwerb von niederländischen Immobilien wird ein Steuersatz von 10,4% erhoben.

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Sollten Sie Fragen zu weiteren Steuerarten oder einem bestimmten Steuersatz in den Niederlanden haben, z.B. der Lohnsteuer, Unternehmerabzügen, Steuern auf Kapitalerträgen oder anderen Quellensteuern, nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem deutschsprachigen niederländischen Steuerberater Sander van Beek auf: s.vanbeek@deneco.eu oder +31 (0)6 54 31 72 79. Oder hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer oder Email-Adresse, wir nehmen so schnell wie möglich Kontakt mit Ihnen auf, um einen Termin zu vereinbaren.