Niederlande: die gängisten Rechtsformen für Unternehmen

Veröffentlicht am 9. Februar 2023 um 10:00

Beabsichtigen Sie, in den Niederlanden geschäftlich tätig zu werden? Damit einher geht die Wahl der passenden Rechtsform für Ihr niederländisches Unternehmen. In diesem Artikel werden wir die gängigsten niederländischen Rechtsformen, ihre Vor- und Nachteile sowie die Unterschiede zwischen ihnen in Bezug auf die Steuerabgaben erörtern.

Niederländische GmbH gründen

Niederländische Einzelunternehmen (Eenmanszaak)

Die häufigste Rechtsform in den Niederlanden ist das Einzelunternehmen (ähnelt einer deutschen Einzelfirma). Vor allem in den letzten Jahren sind viele Einzelunternehmen gegründet worden. Anfang 2017 waren noch 1.010.590 Einzelunternehmen registriert, mittlerweile sind es bereits 1.483.240 (Anfang 2023).

Ein Grund für die Beliebtheit von Einzelunternehmen ist, dass sie leicht zu gründen sind. Als natürliche Person können Sie sich ohne notarielle Urkunde bei der Handelskammer (Handelsregister) eintragen lassen und sind dann offiziell ein Unternehmer in den Niederlanden.

Als Einzelunternehmer zahlen Sie Einkommensteuer auf die Gewinne Ihres Einzelunternehmens. Die Tarife sind wie folgt: Bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 73.031 € werden 36,93 % und darüber 49,5 % fällig. Als selbständiger Unternehmer haben Sie Anspruch auf eine Reihe attraktiver Steuervergünstigungen für Unternehmer, wie z. B:

  • Selbstständigenabzug: Im Jahr 2023 werden 5.030 € von Ihrem Gewinn vor Steuern abgezogen;
  • In den ersten 3 Jahren Ihrer Geschäftstätigkeit erhöht sich dieser Abzug um 2.123 €;
  • KMU-Gewinnfreibetrag: Schließlich können Sie weitere 14 % Ihres Gewinns abziehen.

 

Die verschiedenen Abzugsmöglichkeiten machen das Einzelunternehmen zu einer attraktiven Rechtsform für steuerliche Zwecke. Da Ihre Einzelfirma jedoch mit Ihnen als natürlicher Person verbunden ist, haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen für alle (finanziellen) Verpflichtungen Ihres Unternehmens. Glücklicherweise kann dieses Risiko mit einer guten Betriebshaftpflichtversicherung in vielen Fällen reduziert werden.


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Niederländische Einzelunternehmen gründen

Niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (B.V.)

Eine weitere in den Niederlanden häufig gewählte Rechtsform ist die B.V. (besloten vennootschap). Diese Rechtsform ähnelt der in Deutschland weitverbreiteten GmbH. In den Niederlanden hat die B.V. 414.565 Eintragungen bei der Handelskammer (KvK) und ist somit die neben dem Einzelunternehmen gängigste Rechtsform. Viele Unternehmer entscheiden sich dafür, die Rechtsform des Unternehmens in eine B.V. umzuwandeln, sofern das Unternehmen wächst und entsprechend sowohl die Gewinne als auch die Haftungsrisiken steigen.

Ein wichtiger Unterschied zwischen der B.V. und dem Einzelunternehmen besteht darin, dass Sie für Ihre unternehmerische Tätigkeit nicht mit Ihrem Privatvermögen haften. Sollten Sie Ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können, so können Ihre Gläubiger Ihre Forderungen lediglich aus dem unternehmerischen Kapital geltend machen.

Für die Gründung einer B.V. ist, anders als für die Gründung eines Einzelunternehmens, eine notarielle Beurkundung erforderlich. Dem Notar müssen die Gründer die Urkunde und die Satzung der B.V. vorlegen. Im Anschluss an die notarielle Beurkundung wird der Notar die B.V. bei der Handelskammer anmelden.

Sie können eine niederländische GmbH bereits mit einem Startkapital von 0,01 € gründen. Es ist außerdem nicht erforderlich, dass die Gründer einen Finanzplan erstellen. Jedoch haften die Gründer, sollten Sie nicht gewissenhaft wirtschaften. Entsprechend ist es ratsam, über ausreichende Mittel zur Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit zu verfügen und mit diesen zu haushalten.

Bei hohen Gewinnbeträgen ist eine B.V. aus steuerlichen Gründen oft am interessantesten. Die Körperschaftsteuer wird auf die Gewinne Ihrer B.V. fällig. Der Steuersatz beträgt 19 % bis zu einem Gewinn von 200.000 € und 25,8 % bei einem darüber hinausgehenden Gewinn. Als Eigentümer der B.V. (der Geschäftsführer-Hauptaktionär) sind Sie verpflichtet, sich selbst ein Gehalt zu zahlen. Die Höhe dieses Gehalts sollte ein "üblicher Betrag" von mindestens 51.000 € pro Jahr sein, wobei von einer Vollzeitarbeitswoche (40 Stunden) ausgegangen wird. Ihre B.V. muss auf dieses Gehalt Lohnsteuern zahlen.

Sie können sich auch dafür entscheiden, überschüssige Gewinne an sich selbst auszuschütten. Auf solche besteht eine Steuerpflicht von 26,9 % Steuern. Ein großer Vorteil der Rechtsform der niederländischen GmbH ist jedoch, dass Sie diese Abgabe aufschieben können. Dadurch bleibt mehr Liquidität für Investitionen verfügbar.

 

Unternhemen in Niederlande

Niederländische offene Handelsgesellschaft (v.o.f.)

Mit etwa 170.000 registrierten Unternehmen ist die offene Handelsgesellschaft (vennootschap onder firma oder v.o.f.) die dritthäufigste Rechtsform in den Niederlanden. Diese Rechtsform wird meistens dann gewählt, wenn zwei Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen wollen. Wie bei einem Einzelunternehmen genügt die Eintragung der Gesellschaft bei der Handelskammer. Eine notarielle Beurkundung der Unternehmensgründung wird dagegen nicht erforderlich.

Da es sich bei offenen Handelsgesellschaften häufig um eine Zusammenarbeit mit einem Partner handelt, ist es ratsam, die Einzelheiten dieser Zusammenarbeit in einem Vertrag zu regeln. So vermeiden Sie Probleme, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und Ihrem Partner kommt. Dazu kann auch die Satzung des Unternehmens dienen.

Die niederländische offene Handelsgesellschaft (v.o.f.) ähnelt der deutschen offenen Handelsgesellschaft (oHG). Die Haftungsregelungen sind dieselben: Die Gesellschafter haften unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Da eine Kapitalgesellschaft keine juristische Person ist, sondern aus mehreren natürlichen Personen besteht, wird die Einkommensteuer auf die Gewinne des Unternehmens erhoben. Wie viel Steuern jeder Gesellschafter zahlt, hängt davon ab, wie der Gewinn des Unternehmens unter den Gesellschaftern aufgeteilt wird. Die offene Handelsgesellschaft unterliegt zum Beispiel der Umsatzsteuer.

Andere Rechtsformen

Das Einzelunternehmen, die B.V. und die v.o.f. sind die gängigsten niederländischen Rechtsformen für Selbständige. In den Niederlanden gibt es jedoch auch eine Reihe anderer Rechtsformen. Dazu gehören die maatschap, die commanditaire vennootschap (Kommanditgesellschaft), die naamloze vennootschap (Aktiengesellschaft) sowie die stichting (Stiftung) und die vereniging (Verein), wobei die beiden letztgenannten Rechtsformen für die Führung eines Unternehmens weniger geeignet sind.

Haben Sie Fragen zur Wahl ein niederländischen Rechtsform?

Die Wahl der richtigen Rechtsform gestaltet sich oftmals schwierig. Daher beraten wir Sie gerne bei der Wahl der richtigen Rechtsform. Gerne können Sie einen Termin mit mir vereinbaren und mich per E-Mail unter s.vanbeek@deneco.eu oder per Telefon unter 02561 - 42 91 88 80 oder +31 546 - 62 99 35 (NL) kontaktieren.

Niederländische Steuerberater Sander van Beek

s.vanbeek@deneco.eu

Sander van Beek

Steuerberater in den Niederlanden

Von Enschede aus berät Sander van Beek deutsche Unternehmer, die Geschäfte in den Niederlanden machen. Er führt Unternehmer durch die komplexe niederländische Steuerlandschaft und sorgt dafür, dass sie die verfügbaren Vorteile nutzen können. Suchen Sie einen Steuerberater im deutsch-niederländischen Kontext? Nehmen Sie dann Kontakt auf mit Sander van Beek.

Anmerkung unserer Steuerberater

Wir weisen darauf hin, dass dieser Artikel lediglich als Erstinformation zu einem steuerrechtlichen Thema anzusehen ist. Der Artikel kann keine persönliche Beratung ersetzen und stellt daher auch keine verbindliche Beratung für den Einzelfall dar. Der Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.